Knallkörper nur von Erwachsenen am 31.12. und 01.01. genutzt werden

Die Lübecker Polizei weist noch einmal darauf hin, dass Knallkörper nur von Erwachsenen am 31.12. und 01.01. genutzt werden dürfen. Die Nutzung von „nichtzugelassenen“ Knallkörpern ist illegal und stellt eine Straftat dar. Die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes hat hierzu ein Informationsblatt in deutscher und arabischer Sprache herausgebracht:

Infoblatt Sylvester arabisch 681,76 kB
Infoblatt Sylvester deutsch 703,94 kB