Geschichte
Der
heutige Stadtfeuerwehrverband der Hansestadt Lübeck
Der vor über 115 Jahren gegründete Stadtfeuerwehrverband der Hansestadt Lübeck, kurz StFV, repräsentiert alle 23 Freiwillige Feuerwehren des Stadtkreises. Hinzu kommt eine Werkfeuerwehr, der Löschzug-Gefahrgut und die derzeit 14 Jugendfeuerwehren der Hansestadt. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert er die zentralen Ausbildungen der Kameraden, führt notwendige Fahrzeug- und Technikbeschaffungen aus und vertritt neben vielen anderen Aufgaben die Interessen der Feuerwehren gegenüber der Stadtverwaltung und deren Ämter.

Der Vorstand des StFV bildet sich aus dem Stadtwehrführer als Vorsitzenden,
seinem Stellvertreter und den drei Bereitschaftsführern als Beisitzer.
Hinzu kommt der Erweiterte Vorstand, dem die Geschäftsführung, der
Stadtjugendfeuerwehrwart und die Fachwarte der Bereiche Technik, KomFüStab,
Löschzug Gefahrgut, Finanzen,
Öffentlichkeitsarbeit, Bekleidung und Ausbildung angehören.
Weitere Fachbereiche werden vertreten durch Fachwarte für: Brandschutzaufklärung, Brandschutzerziehung, EDV
und Publikationen (F.L.I.P.-Chart, Intranet).
Die
Entstehung des Stadtfeuerwehrverbandes und der Freiwilligen Feuerwehren
Heute wie auch in den vergangenen Jahrhunderten
vernichten verheerende Feuer Menschenleben und das Hab und Gut der Bevölkerung.
Anfang des 19. Jahrhunderts dienten die Bürgerwehren
und Bedienstete von Gutshöfen als Löschpersonal. Die Bürgerwehr wurde im
Brandfall verstärkt durch Angehörige von bestimmten Berufsgruppen, die
aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeiten besonders als Löschpersonal
qualifiziert waren. Zu dieser Berufsgruppe gehörten die im Steigen an Bauten geübten
Zimmerleute, sowie auch Ratsdiener als Ordnungspersonal.
Zur Verbesserung des Feuerlöschwesens führten die
Erfahrungen bei Großbränden 1835 beim Brand des St. Annen-Armen- und
Werkshauses, 1842 beim großen Hamburger Brand, bei dem von Lübeck aus die
Löschmannschaften
mit sechs Spritzen zur Hilfe kamen und 1849 der Brand des Hauses Ecke Königstraße /Hüxstraße.
Nach einem Brand des Pächterhauses zu Padelügge im
Jahre 1880 beantragte die Direktion des Lübecker Feuerversicherungsvereins der
Landbewohner den Erlaß einer Ordnung des Feuerlöschwesens auf dem Lande. 1881
wurde diese Ordnung erlassen. Sie bestimmte, daß alle männlichen Bewohner vom
17. bis zum 60. Lebensjahr, sofern sie nicht besonders beurlaubt werden, in den
einzelnen Ortschaften den Feuerwehrdienst wahrzunehmen haben.
In den Orten, in denen sich eine vom Polizeiamt für
genügend erachtete Anzahl von Personen freiwillig zum Feuerwehrdienst meldeten,
konnte von der Bildung einer Pflichtfeuerwehr abgesehen werden. Diesen
freiwilligen Feuerwehren war es überlassen, sich eine Satzung und eine
Dienstordnung zu geben, die vom Polizeiamt als gut befunden werden mußte.
Aufgrund der Feuerlöschordnung entstanden in Lübeck
die ersten freiwilligen Feuerwehren:
1881 wurden die freiwilligen Feuerwehren in Schlutup
und Moisling gegründet. 1882 entstanden die Feuerwehren in Behlendorf, Reecke
und in Schönböcken, 1883 in Niendorf, 1884 in Malkendorf, 1888 in Krempelsdorf
und Nusse, sowie 1889 in Genin.
Als im Jahre 1889 der Hauptmann der Freiwilligen
Feuerwehr Schlutup, H.L.Dillner, die Wehren nach Lübeck zusammenruft, entsteht
der „Verband der Freiwilligen Feuerwehren der Hansestadt Lübeck“. Neun
Freiwillige Feuerwehren gründen mit 231 Männern den Feuerwehrverband in Lübeck.
Bis zum Jahr 1914 hat sich die Anzahl der Freiwilligen Feuerwehren auf 15 mit
311 Männern erhöht.
Nach dem 1. Weltkrieg wurden in Lübeck weitere
Freiwillige Feuerwehren gegründet. Alle Freiwillige Feuerwehren bildeten bis
zum 1.4.1934 den „Verband der Freiwilligen Feuerwehren des Freistaates Lübeck“.
Von diesem Tage an gehörte der Freistaat Lübeck zu Preußen, und die Lübecker
Freiwilligen Feuerwehren wurden als „Löschzüge“ der Feuerlöschpolizei in
Lübeck unterstellt.
Erst im Jahr 1948 erfolgte die Wiederherstellung des
Feuerwehrverbandes als „Kreisfeuerwehrverband Hansestadt Lübeck“. Durch die
Einführung des Brandschutzgesetzes wurde der Feuerwehrverband 1964 in
„Stadtfeuerwehrverband Hansestadt Lübeck“ umbenannt.
Seit der Gründungszeit wurde der
Stadtfeuerwehrverband von folgenden Vorsitzenden geführt:
-
1889 bis 1890 Hauptmann H.L. Dillner (Schlutup)
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1890 bis 1924 Hauptmann Heinrich Niemann (Schlutup)
-
1924 bis 1937 Hauptmann Heinrich Ahrendt (Schlutup)
-
1948 bis 1961 Kreisbrandmeister Heinrich Niemann (Kücknitz)
-
1961 bis 1978 Stadtbrandmeister Hans Gaul (Israelsdorf)
-
1978 bis 1995 Stadtbrandmeister Harry Feddern (Moisling)
-
seit 1995
Stadtbrandmeister Detlef Radtke (FF-Israelsdorf)
Die
Zusammenarbeit von Freiwilligen Feuerwehren und Berufsfeuerwehr in Lübeck
Die Aufgaben der öffentlichen
Feuerwehren regelt das Brandschutzgesetz. Freiwillige Feuerwehren und
Berufsfeuerwehr sichern in Lübeck gemeinsam den Brandschutz. Sie arbeiten gemeinsam Brandeinsätze
ab, führen Technische Hilfeleistungen aus und halten den Vorbeugenden Brandschutz. Hierzu zählen
Objektkunde, Brandschutzaufklärung und Brandschutzerziehung.
Die Zusammenarbeit ist 1978 aufgrund
eines „Feuerwehrplans“ intensiviert worden. Heute regelt der überarbeitete
Feuerwehrplan von 2001 den Brandschutz in Lübeck.
Hier übernahmen die Lübecker Haupt- und Ehrenamtlichen Feuerwehrleute eine bedeutsame Vorreiterrolle: Die Lübecker Berufsfeuerwehr war die erste in Norddeutschland, die die Zusammenarbeit intensivierte. Heute haben die meisten Berufsfeuerwehren in Schleswig-Holstein mit dem oder einem ähnlichen Konzept nachgezogen.
Aber das war nicht immer so. Vor 1978
wurden
die Freiwilligen Feuerwehren damals nur in Einzelfällen und dann nur in den
unmittelbaren Dorf- und Ortskernen über Sirenen alarmiert, während die
Berufsfeuerwehr Einsätze im gesamten Stadtgebiet abwickelte. Die
Berufsfeuerwehr rückte aus den Feuerwachen „Hansestraße“ und
„Fleischhauerstraße“ aus.
Der damalige Innensenator forderte 1976 die
Freiwilligen Feuerwehren und die Berufsfeuerwehr in Lübeck auf,
die Zusammenarbeit zu intensivieren und neue Alarmierungskonzepte zu
entwickeln.
Die Freiwilligen Feuerwehren sollten mehr in den
Brandschutz und die Technische
Hilfe einbezogen werden.
Die Vorstellung gingen soweit, dass die Mitglieder
der Freiwilligen Feuerwehren am Wochenende die Feuerwehrwachen in der Hansestraße
und Fleischhauerstraße für 48 Stunden durch Bereitschaftsdienst verstärken
sollten.
Die Freiwilligen Feuerwehren haben einer verstärkten
Mitwirkung bei der Sicherstellung des Brandschutzes und der Technischen Hilfe
zugesagt, unter der Bedingung, dass sie nicht zum Schichtdienst in die Wachen
der Berufsfeuerwehr einziehen. Die Hansestadt Lübeck verpflichtete sich, die
Ausrüstung für die Freiwilligen Feuerwehren zur Verfügung zu stellen.
In einem ersten Schritt wurde der Ausbildungsstand
der Freiwilligen Feuerwehren angeglichen. Hierzu fanden regelmäßig
Ausbildungen in den beiden Wachen der Berufsfeuerwehr statt. Die Ausbildung
erstreckte sich in im Wesentlichen auf Fahrzeuge und Geräte, die bei der
Freiwilligen Feuerwehr nicht vorhanden waren.
Sollten während der Ausbildung Einsätze der
Berufsfeuerwehr erfolgen, nimmt die Gruppe der Freiwilligen Feuerwehr mit ihrem
Fahrzeug an dem Einsatz teil.
Im Januar 1978 wurden dann Wochenendbereitschaft bei
den Freiwilligen Feuerwehren eingeführt. Die Alarmbereitschaft erstreckte sich
auf die Zeit von Freitagabend 18 Uhr bis Sonntagabend 18 Uhr.
Während dieser Zeit war eine Gruppe aus einer der 23
Freiwilligen Feuerwehren in ihrem Standort einsatzbereit und rückten zusammen
mit der Berufsfeuerwehr zu allen Einsätzen im gesamten Stadtgebiet aus.
Die Alarmbereitschaft wechselte innerhalb der 23
Wehren wöchentlich; dabei rückten die Freiwilligen Feuerwehren auf eigenen,
ausdrücklichen Wunsch nicht in die Wachen der Berufsfeuerwehr ein.
1979 wurde die Wochenendbereitschaft der Freiwilligen
Feuerwehren aufgehoben. Aufgrund von Einsatzerfahrungen wurde das
Alarmierungskonzept überarbeitet. In dieser Zeit wurde mit der Planung zur
Dezentralisierung der Berufsfeuerwehr begonnen, in dem mit dem Bau der der vier
neuen Wachen begonnen wurde.
Das Stadtgebiet wurde jetzt in 23 Ausrückebezirke
aufgeteilt. Die Ausrückebezirke beschränken sich für die Freiwilligen
Feuerwehren nicht nur wie bisher auf die Dorf- und Ortskerne, sondern auf das
gesamte Stadtgebiet.
Jede der 23 Freiwilligen Feuerwehren ist seit 1980 in
einem der Ausrückebezirke zuständig, in Zusammenarbeit mit der Berufsfeuerwehr
den Brandschutz zu sichern. Durch den Feuerwehrplan wurde der Brandschutz in der
Hansestadt Lübeck verbessert.
Die Freiwilligen Feuerwehren werden seit dem
zeitgleich mit der zugehörigen Wache der Berufsfeuerwehr alarmiert. Während
bis 1990 die Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr über Sirenen durchgeführt
wurde, alarmiert heute ein Einsatzleitrechner über Funkmeldeempfänger. Jeder
Feuerwehrmann, jede Feuerwehrfrau trägt einen Funkmeldeempfänger bei sich, und
ist somit ständig alarmierbar.
Die große Anzahl von ehrenamtlichen Helfern
garantiert, dass auch bei Ortsabwesenheit von einzelnen Personen andere
Feuerwehrmitglieder verfügbar sind.
Der Stadtfeuerwehrverband und die Freiwilligen Feuerwehren heute
Der Stadtfeuerwehrverband Hansestadt Lübeck ist eine
Körperschaft des öffentlichen Rechts. Der Verband wird durch einen 5 köpfigen
Vorstand geführt, der für 6 Jahre gewählt wird. Der Vorsitzende und sein
Vertreter sind Ehrenbeamte der Hansestadt Lübeck.
Die Freiwilligen Feuerwehren werden jährlich ca. 750
mal alarmiert. Weiter werden ca 550 Sicherheitswachen durchgeführt. Neben dem
Einsatzdienst gibt es Unterrichtsveranstaltungen und Einsatzübungen innerhalb
der Wehren, um sich auf den Ernstfall vorzubereiten.
Die überörtliche Ausbildung erfolgt zusätzlich
durch 50 ehrenamtliche Ausbilder des Stadtfeuerwehrverbandes. Neben den
Pflichtlehrgängen Grundausbildung, Truppmann- und Truppführerausbildung, sowie
Atemschutzausbildung, gibt es Lehrgänge für Maschinisten, Sprechfunker,
Technische Hilfe und Gefahrgut.
Es gibt Fortbildungen für Führungs- und
Einsatzkräfte. Ständig wird die Ausbildung den Einsatzerfordernissen angepasst.
Die Freiwilligen Feuerwehren bieten mit ihrer
Jugendarbeit Kindern und Jugendlichen eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung an.
Der Nachwuchs wird über die Jugendfeuerwehren gesichert. Mittlerweile gibt es
14 Jugendfeuerwehren in Lübeck.
Brandschutzerziehung in Kindergärten und
Brandschutzaufklärung in Alten-/Pflegeheimen, Krankenhäusern, Gewerbebetriebe
sowie Schulen wird durch Freiwillige Feuerwehren in Zusammenarbeit mit der
Berufsfeuerwehr durchgeführt, mit dem Ziel, vorbeugend Brände zu verhüten,
sowie über Verhaltensmaßnahmen im Schadensfall zu informieren.
Der Stadtfeuerwehrverband Lübeck mit den
Freiwilligen Feuerwehren bilden zusammen mit der Berufsfeuerwehr die Feuerwehr Lübeck,
auf die sich die Bürgerinnen und Bürger in Lübeck verlassen können.