DFV: „Schluss mit der Schaulust!“

Der Bundesrat berät über eine Strafrechtsverschärfung zur Bestrafung von Gaffern.

„Die Bundesratsinitiative zum „Gaffer-Gesetz“ ist ein Schritt in die richtige Richtung, löst aber das Problem nicht“, stellt Hartmut Ziebs, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), fest.

Der niedersächsische Antrag beabsichtigt die Einführung eines neuen Paragraphen zur Ahndung der Behinderung von Einsätzen. Erstmals soll zudem das Fotogra eren von toten Unfallopfern unter Strafe gestellt werden.

„Es muss allen Menschen klar sein: Gaffen ist menschenverachtend. Schluss mit der Schaulust!“, erklärt Ziebs.

„Wir brauchen eine stärkere Sensibilisierung der Bevölkerung für das Leid von Unfallopfern, da besteht Nachhilfebedarf. Gesetzesänderungen sind als ankierende Maßnahmen sinnvoll, reichen aber alleine nicht aus“, ergänzt der Verbandspräsident. Der Deutsche Feuerwehrverband will zu einem Runden Tisch zur Problematik einladen. Hier sollen Verantwortliche aus der Politik, dem Bevölkerungsschutz, den Strafverfolgungsbehörden und den Medien gemeinsam an einem ganzheitlichen Konzept gegen Gaffer arbeiten.

„Gaffen“ unter Strafe stellen

Niedersachsen, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern wollen sogenannte „Gaffer“ bei Unfällen künftig strafrechtlich verfolgen. Wer Feuerwehr, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst bei Unglücksfällen behindert, dem droht nach dem Gesetzentwurf eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Dies ist aus Sicht der Länder notwendig, da Schaulustige eine erhebliche Gefahr für Verunglückte darstellten und in Einzelfällen deren Rettung sogar verhinderten.

Persönlichkeitsrechte von Verstorbenen schützen

Immer häufiger fotografierten Schaulustige die Opfer von Unglücken, heißt es in dem Antrag. Die so entstandenen Bild- und Videoaufnahmen würden oft in sozialen Netzwerken verbreitet oder an Fernsehsender sowie Zeitungen weitergegeben.

Nach Ansicht der Länder ist der bisherige strafrechtliche Schutz gegen solches Verhalten lückenhaft, da dieser nur lebende Personen erfasse. Diese Lücke müsse geschlossen werden und künftig auch das Herstellen und Verbreiten von bloßstellenden Bildern von verstorbenen Personen unter Strafe stehen.

Der Rechtsausschuss, der Verkehrsausschuss und der Innenausschuss empfehlen, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen.